MZZ Mediation
dient dazu, einen Konflikt zwischen streitenden Parteien beizulegen oder zu vermeiden

Ziel
ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die die Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien berücksichtigen

Mediator(in)
ist ein neutraler, allparteilicher Vermittler ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz und ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens

 
Rechtsanwalt Michael Reichardt
Dr.-Friedrichs-Ring 3, 08056 Zwickau
Tel. 0375 274 68 27
Fax 0375 88 35 16 24
kontakt@Mediation-Zwickau.de
  Mediation - in Konfliktfällen aus allen Lebensbereichen  
  Wirtschaft
Meinungsverschiedenheiten mit Kunden
Geschäftspartnern
Verbrauchern
bei sämtlichen bauspezifischen Konflikten (Vergabeverfahren)
innerhalb eines Unternehmens
Familien/Partnerschaften
Trennung
Scheidung
Erbschaftsstreitigkeiten
Generationskonflikte
 
  Arbeit
Mobbing
Teamkonflikte
Beziehungskonflikte
Betriebsvereinbarungen
Nachbarschaft/Eigentümergemeinschaften
Mietstreitigkeiten
Lärmbelästigungen
Grenzbebauung
Konflikte bei Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentümer)
 
  Strafrecht/Privatklage/Sühneverfahren
Beleidigung
Verleumdung
Ehrverletzung
Tätliche Auseinandersetzungen
Bedrohung
Bestechlichkeit/Bestechung
Sachbeschädigung
Unlauterer Wettbewerb
Patent-/Gebrauchsmuster, Markengesetze etc.
Weitere Anwendungsbereiche
Schule
Kindergärten
Kirche
Vereine
Ökologie
Politik
Interkulturelle Konflikte
 


  Vorteile Mediation gegenüber Gerichtsverfahren  
  Entscheidung des Konfliktes liegt in den Händen der (Konflikt)-Parteien;
Verfahren beruht auf freiwilliger Basis;
Streitbeilegung bleibt ausschließlich der Privatautonomie überlassen, entweder sie einigen sich oder nicht
Gerichtsprozess beruht auf der Entscheidungsmacht des Richters; Konflikt endet mit dem Urteil durch einen Dritten;  
  Mediationsverfahren ist zwar strukturiert und wird von Mediatoren unterstützt, aber keine zwingende, von den Parteien vereinbarte Regelungen Gerichtsverfahren sind überwiegend an zwingendes Recht, Prozessordnungen gebunden; Teilnahme ist erzwingbar und durch Versäumnisurteil ggf. sanktionierbar  
  kostengünstig; Honorare frei vereinbar Kosten, nicht nur des Gerichts, sondern auch der Parteien, gesetzlich (zwingend) vorgeschrieben  
  Verfahrensdauer erheblich kürzer; schon nach kurzer Zeit steht i.d.R. Fest, ob die Mediation erfolgreich abgeschlossen werden kann. MZZ ist privater Dienstleister und steht sofort zur Verfügung; es liegt bei den Parteien eine zügige Terminierung zu vereinbaren und durchzuführen Die Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten beträgt vor den Amtsgerichten durchschnittlich 4,5 Monate; 8,2 Monate für erstinstanzliche Verfahren bei den Landgerichten und in Berufungsverfahren darüber hinaus vor dem OLG 7,5 Monate; selbst bei den Arbeitsgerichten bis zur Güteverhandlung mehrere Monate, Kammertermin noch wesentlich länger  
  Verfahren nicht öffentlich; Parteien verpflichten sich zu strikter Vertraulichkeit; Journalisten / Pressebeobachter sind ausgeschlossen; keine negative Publicity Verfahren i.d.R. Öffentlich  
  erleichtert den Erhalt der Parteibeziehungen, da sie gemeinsam eine Problemlösung gefunden haben vor dem Richter gibt es fast immer einen Verlierer; ein Urteil ist bei zahlreichen Konflikten nicht der Schlusspunkt, sondern gar der Auftakt zu einer zermürbenden Konfliktgeschichte  

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