![]() |
Mediation dient dazu, einen Konflikt zwischen streitenden Parteien beizulegen oder zu vermeiden Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, die die Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien berücksichtigen Mediator(in) ist ein neutraler, allparteilicher Vermittler ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz und ohne Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens |
||
| Rechtsanwalt Michael
Reichardt Dr.-Friedrichs-Ring 3, 08056 Zwickau |
Tel.
0375 274 68 27 Fax 0375 88 35 16 24 kontakt@Mediation-Zwickau.de |
| Mediation - in Konfliktfällen aus allen Lebensbereichen | |||
| Wirtschaft Meinungsverschiedenheiten mit Kunden Geschäftspartnern Verbrauchern bei sämtlichen bauspezifischen Konflikten (Vergabeverfahren) innerhalb eines Unternehmens |
Familien/Partnerschaften Trennung Scheidung Erbschaftsstreitigkeiten Generationskonflikte |
||
| Arbeit Mobbing Teamkonflikte Beziehungskonflikte Betriebsvereinbarungen |
Nachbarschaft/Eigentümergemeinschaften Mietstreitigkeiten Lärmbelästigungen Grenzbebauung Konflikte bei Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentümer) |
||
| Strafrecht/Privatklage/Sühneverfahren Beleidigung Verleumdung Ehrverletzung Tätliche Auseinandersetzungen Bedrohung Bestechlichkeit/Bestechung Sachbeschädigung Unlauterer Wettbewerb Patent-/Gebrauchsmuster, Markengesetze etc. |
Weitere
Anwendungsbereiche Schule Kindergärten Kirche Vereine Ökologie Politik Interkulturelle Konflikte |
||
| Vorteile Mediation gegenüber Gerichtsverfahren | |||
|
Entscheidung
des Konfliktes liegt in den Händen der (Konflikt)-Parteien; Verfahren beruht auf freiwilliger Basis; Streitbeilegung bleibt ausschließlich der Privatautonomie überlassen, entweder sie einigen sich oder nicht |
Gerichtsprozess beruht auf der Entscheidungsmacht des Richters; Konflikt endet mit dem Urteil durch einen Dritten; | ||
| Mediationsverfahren ist zwar strukturiert und wird von Mediatoren unterstützt, aber keine zwingende, von den Parteien vereinbarte Regelungen | Gerichtsverfahren sind überwiegend an zwingendes Recht, Prozessordnungen gebunden; Teilnahme ist erzwingbar und durch Versäumnisurteil ggf. sanktionierbar | ||
| kostengünstig; Honorare frei vereinbar | Kosten, nicht nur des Gerichts, sondern auch der Parteien, gesetzlich (zwingend) vorgeschrieben | ||
| Verfahrensdauer erheblich kürzer; schon nach kurzer Zeit steht i.d.R. Fest, ob die Mediation erfolgreich abgeschlossen werden kann. MZZ ist privater Dienstleister und steht sofort zur Verfügung; es liegt bei den Parteien eine zügige Terminierung zu vereinbaren und durchzuführen | Die Verfahrensdauer vor den Zivilgerichten beträgt vor den Amtsgerichten durchschnittlich 4,5 Monate; 8,2 Monate für erstinstanzliche Verfahren bei den Landgerichten und in Berufungsverfahren darüber hinaus vor dem OLG 7,5 Monate; selbst bei den Arbeitsgerichten bis zur Güteverhandlung mehrere Monate, Kammertermin noch wesentlich länger | ||
| Verfahren nicht öffentlich; Parteien verpflichten sich zu strikter Vertraulichkeit; Journalisten / Pressebeobachter sind ausgeschlossen; keine negative Publicity | Verfahren i.d.R. Öffentlich | ||
| erleichtert den Erhalt der Parteibeziehungen, da sie gemeinsam eine Problemlösung gefunden haben | vor dem Richter gibt es fast immer einen Verlierer; ein Urteil ist bei zahlreichen Konflikten nicht der Schlusspunkt, sondern gar der Auftakt zu einer zermürbenden Konfliktgeschichte |